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Grundsätze
- Jeder Spieler ist gleich
- Im Zweifelsfall hat der Schütze
recht
- Sicherheit geht vor
- Mindestabstände beachten
- Keine Chat- & Clansprache (wir
spielen hier doch kein Computerspiel)
Allgemeines
1. Oberstes Gebot
ist die geforderte Fairness bei allen Arten von durchgeführten Spielen und
ASG-Aktionen.
2. Jede Form
physischer und psychischer Gewalt ist strengstens verboten.
3. Während des
Spiels ist darauf zu achten, dass weder Menschen, Tiere, Sachgegenstände, noch
Natur oder Umwelt zu Schaden kommen. Das Feuern auf Tiere und unbeteiligte
Personen ist grundsätzlich verboten.
4. Die mutwillige
Zerstörung von fremdem Eigentum durch ein ASG-Projektil ist verboten.
5. Gegenüber
unbeteiligten Personen hat sich jedes Mitglied so zu verhalten, dass nicht der
Eindruck entstehen könnte, dass durch das Spielen irgendwelche politischen oder
militärischen Gedanken (Rassismus, Mordlust, etc.) gefördert, praktiziert oder
publiziert werden. Das gilt auch außerhalb der Spielzeit!
6. Das Tragen von
ASG´s in der Öffentlichkeit ist verboten. ASG´s sind entladen und gesichert in
einem Behältnis, für Außenstehende nicht erkennbar, zu transportieren.
7. Ein wirksamer
Augenschutz ist Pflicht und zwar für Spieler und Zuschauer. Gesichts- und
Ohrenschutz sind empfohlen aber nicht vorgeschrieben. Spieler und auch
Spielleiter haben darauf zu achten, dass ggf. andere auf die Tragepflicht
hingewiesen werden.
8. Jeder Spieler
ist für sein Handeln selbst verantwortlich! Verstößt ein Spieler gegen das
Gesetz, so hat er dies ohne das Wissen, Zutun oder Befürworten der anderen
Spieler getan und ist ganz allein strafbar zu machen.
9. Der
Spielleiter (oder Organisator) haftet nicht für eventuelle körperliche oder
geistige Schäden, die durch das Spielen hervorgerufen werden könnten. Ebenso
wenig für Schäden, die an Tieren, Personen oder Objekten aufgrund des
Spielverlaufs auftreten könnten.
10.
Beschädigungen oder Verletzungen hat der Betroffene selbst zu verantworten, auch
wenn eine Verletzung oder Beschädigung durch das ASG-Projektil eines anderen
entstanden ist.
11. Jeder Spieler
muss sich über die Gefahren dieses Spiels im Klaren sein, bevor er mitspielt und
gibt hiermit die Einverständniserklärung, dass während der Spielzeit im Rahmen
dieses Regelwerks auf ihn mit ASG´s geschossen werden darf.
12. Das Spielen
auf den Geländen der erfolgt auf eigene Gefahr. Keine Übernahme für Schäden
jeglicher Art, keine Haftung.
13. Der Konsum
von Alkohol und/oder anderen Drogen jeglicher Art ist während und kurz vor dem
Spielen verboten.
14. Jeder Spieler
hat die Regeln in diesem Regelwerk aufmerksam zu lesen und bei und vor jedem
Spiel zu beachten. (Einige dieser Regeln sind gesetzlich vorgeschrieben) Mit dem
Betritt als Mitglied erkennt jedes Mitglied diese Regeln in vollem Umfang an und
bestätigt, dass er fair spielt und sich auch ohne Einschränkungen an diese
Regeln halten wird.
15. Die
Spielregeln sind jederzeit auf dem Spielfeld und auf Homepage einsehbar. Im
Zweifel entscheidet der Spielleiter bzw. der Vorstand.
16. Sollten
nachträglich Änderungen an diesem Regelwerk stattfinden, so wird den Spielern
die aktualisierte Version ausgehändigt. Jene ist dann durch Unterschrift zu
bestätigen.
17. Sollte ein
Sachverhalt nicht durch eine Regel in diesem Regelwerk geregelt sein, so
entscheidet die Spielleitung im Einzelfall darüber.
Spielbetrieb, Trefferangabe, Spielleitung
18. Als Spieler
gilt, wer aktiv an einem Spiel teilnimmt. Spielmarshals oder andere, nicht am
aktiven Spiel Beteiligte, gelten nicht als Spieler
19. Die Spielzeit
beginnt und endet durch ein eindeutiges Zeichen der Spielleitung bzw. ist
beendet, wenn das Missionsziel erreicht ist oder wenn das Spiel durch einen
Spielleiter unterbrochen wird.
20. Das Schießen
ist nur während der aktiven und nicht unterbrochenen Spielzeit erlaubt.
21. Das Schießen
auf Mitspieler, die offensichtlich keinen Augenschutz tragen ist verboten.
22. Das Abnehmen
des Augenschutzes, nur um von Regel 21 zu profitieren, ist untersagt.
23. Ein Spieler
ist getroffen, wenn er durch ein ASG-Projektil gleich an welchem Körperteil,
geschützt oder nicht, getroffen wird. Waffentreffer und Querschläger zählen
nicht.
24. Wurde ein
Spieler getroffen, hat er dies durch ein lautes rufen von „Hit“ anzuzeigen
(außer bei der „Bängregel“) und seine Waffe umgehend zu sichern. Er nimmt nicht
länger am Spiel teil, bis der von der Spielart abhängige Zeitpunkt erreicht ist.
25. Getroffene
Spieler haben sich mit erhobener Waffe in die Safetyzone/Spawnzone
zurückzuziehen (Ausnahmen je nach Spielart möglich). Je nach Spielart ist dann
unterschiedlich weiter zu verfahren. Hierzu sind die entsprechenden Regeln der
Spielarten zu beachten.
26. Getroffene Spieler nehmen in keiner Weise mehr an dem aktiven Spielgeschehen
teil.
27. Bei
Unstimmigkeiten über Treffer gilt folgendes:
a. Der Schütze
hat immer Recht.
b. Sollte der
angeblich getroffene Spieler nicht davon zu überzeugen sein, dass er getroffen
wurde, der Schütze aber fest davon überzeugt sein, ihn getroffen zu haben gibt
es zwei Möglichkeiten diesen Konflikt (Ziel: Streitvermeidung) zu lösen:
1. Beide Spieler
verlassen ohne Diskussion sofort einen Umkreis von ca. 40m ihrem aktuellen
Standpunkt und setzen das Spiel fort. Während dieser Zeit tragen sie ihre Waffe
waagerecht über ihrem Kopf. Mindestens beim Erreichen der 40m–Line rufen sie
laut „Back-In“. Sollte sich zeigen, dass entweder Schütze oder
auch getroffener Spieler diese Regel wiederholt während eines Spiels anwenden
oder auch auffällig dadurch geworden sind, dass beide oder einer von beiden
diese Regel in vergangen Spielen unverhältnismäßig oft anwendet, sind die
Spielleiter zu informieren, die dann über Konsequenzen entscheiden. (Siehe Regel
67ff)
2. Der Schütze
bzw. der getroffene Spieler informieren einen Spielleiter, der dann eine
Entscheidung triff. An diese Entscheidung sind beide Spieler gebunden.
28. Das Feuern
auf getroffene Spieler ist nicht erlaubt.
29. Wird ein
Spieler durch ein Teammitglied getroffen („Friendly-Fire“), zählt das wie ein
Treffer durch einen Gegner.
30. Sämtliche
Spieler haben sich mit diesen Regeln einverstanden erklärt und sich somit
verpflichtet, fair zu spielen. Sollte sich ein unfaires Verhalten jedoch bei
einem oder mehreren Spielern häufen, ist dies dem Spielleiter zu melden.
31. Möchte ein Spieler sich aus irgendeinem Grund in die Safetyzone/Spawnzone
zurückziehen, ohne beschossen zu werden, so kann er dies durch eine erhobene
Waffe anzeigen. (Empfohlen wird das Anzeigen eines Treffers nach Regel
24.)
32. Hält ein
Spieler die Waffe hoch, um damit anzuzeigen, dass er nicht mehr am Spiel
teilnimmt und sich in die Safetyzone/Spawnzone zurückzieht, darf dieser Spieler
weder selbst schießen, noch beschossen werden. Es gilt ebenfalls die Regel 26.
33. Es ist
untersagt so zu tun, als ob man sich ergibt, nur um von Regel 31 zu profitieren.
34. Die
Safetyzone/Spawnzone ist ein abgegrenzter Bereich auf dem Spielfeld. In der
Safetyzone/Spawnzone müssen die Waffen auf jeden Fall gesichert und die Magazine
entfernt sein und, um sicherzustellen, dass sich kein Projektil im Lauf
befindet, müssen 2 bis 3 Schüsse in einen gefahrlosen Bereich abgeben werden.
Meistens befindet sie sich an einem Ort abseits des Geschehens.
35. Es ist sowohl
verboten in die Safetyzone/Spawnzone hineinzuschießen, als auch aus ihr heraus
zu feuern.
36. Der Finger
ist nur dann an den Abzug des ASG-Markierer zu legen, wenn auch wirklich
geschossen werden soll.
37. Jeder Spieler
wird vorher über den Standort und die Größe der Safetyzone/Spawnzone informiert
bzw. hat sich selbst darüber zu informieren.
38. Schüsse auf
den gesamten Kopf sind nach Möglichkeit zu vermeiden.
39. Zwischen dem
Schützen und der Zielperson ist ein Mindestabstand von 3 m vorgeschrieben. Es
gilt dann die „Bängregel“. Zusätzlich ist die Regel 61 zu beachten
40. Spielleiter
werden / wird vor dem Spiel bestimmt
41. Es kann vor
dem Spiel ein weiterer Spielleiter durch Abstimmung entschieden werden (falls
nur ein Spielleiter anwesend ist).
42. Maximal sind
zwei Spielleiter erlaubt, die sich bei Entscheidungen beraten können aber nicht
müssen.
43. Den
Anweisungen eines Spielleiters ist immer Folge zu leisten.
44. Ein
Spielleiter kann das Spiel jederzeit unterbrechen.
45. Ein
Spielleiter ist Ansprechperson, wenn es um Regelstreitigkeiten geht.
46. Ein
Spielleiter ist nicht berechtigt, während des Spiels eine Regel dieses
Regelwerks außer Kraft zu setzen oder umzuändern. Das AUSLEGEN einer
Regelformulierung hingegen ist die Aufgabe eines Spielleiters.
47. Der Vorstand
hat zu jeder Zeit die Entscheidungsgewalt und darf zu jeder Zeit, wenn
berechtigt, die Spiele unterbrechen/beenden.
48. Der
Spielleiter gibt die Abgrenzung des Spielfeldes vor jedem Spiel bekannt. Die
Spieler haben das Spielfeld nicht mit schussbereiter Waffe zu verlassen.
49. Sollte aus
irgendeinem Grund eine unbeteiligte Person das Spielfeld betreten, ist der
Spielverlauf umgehend anzuhalten und die Waffen müssen gesichert werden.
50. Es darf nicht
bewusst aus dem Spielfeld herausgeschossen werden.
51. Ein Spieler,
der das Spielfeld verlässt, nimmt dadurch nicht mehr am Spiel teil, bis er sich
wieder in das Spielfeld begibt.
52. Das
Wiederbetreten des Spielfeldes ist durch lautes Rufen „Back-In“ deutlich zu
machen.
53. Es ist
untersagt, die Regel 51 für taktische Zwecke zu missbrauchen.
54. Beim
Eintreffen von Ordnungsorganen z.B. Polizei ist der Spielbetrieb sofort zu
unterbrechen alle Waffen sind zu sichern, Magazine zu entfernen und auf den
Boden zu legen. Alle Spielleiter bzw. der verantwortliche Spielleiter ist zu
informieren. Nur die Spielleitung bzw. der verantwortliche Spielleiter ist
berechtigt Gespräche mit den Ordnungsorganen zu führen. Das Gleiche gilt, wenn
der Besitzer des Spielgeländes oder andere Zivilpersonen das Gelände betreten
und Rückfragen o.ä. Anliegen haben.
Markierer, Hilfsmittel und verwendete Munition
55. Erlaubt sind
folgende
ASG´s:
a. AEG´s mit
Vollauto bis max. 0,5 Joule
b. S-AEG´s, Co², Gas, Spring´s bis max. 3,00 Joule
56. Im
Sicherheitsbereich darf auf keinen Fall geschossen werden.
57. AEG´s und
Gasdruckwaffen sind erlaubt, solange sie nicht gegen Regel 55 verstoßen. (Bei
AEG´s sollte vorher abgestimmt werden, ob sie im Dauerfeuer verwendet werden
dürfen, falls nicht alle Spieler über eine AEG verfügen.)
58. Es dürfen nur
BB´s aus Bio-Material mit dem Kaliber 6mm und nur in Ausnahmefällen aus
Kunststoff verwendet werden
59. Optische
Hilfsgeräte wie Nachtsichtgeräte sind zugelassen und dürfen uneingeschränkt
genutzt werden. Laserzielgeräte sind verboten.
60. Spieler unter
18 Jahren dürfen nur mit AEG´s und Federdruck-Waffen spielen und zwar bis
maximal einer Stärke von 0,5Joule (Toleranz + 0,05 Joule)
61.
Sicherheitsabstände:
a.
Klasse 01: 0 m/s bis 70 m/s 3
Meter Sicherheitsabstand (bis 0,5 Joule)
b.
Klasse 02: 70 m/s bis 100 m/s
10 Meter Sicherheitsabstand (bis 1,0 Joule)
c.
Klasse 03: 101 m/s bis 150 m/s
20 Meter Sicherheitsabstand (bis 2,0 Joule)
d.
Klasse 04: 151 m/s bis 180 m/s
30 Meter Sicherheitsabstand (bis 3,0 Joule)
62. Vor jedem
Spiel wird entweder die Einhaltung der Markiererregeln bei allen Spielern
kontrolliert oder stichprobenartig überprüft. Welche Art der Prüfung (Voll- oder
Stichprobe) entscheidet die Spielleitung
63. Ein
ASG-Markierer ist immer so zu behandeln als ob er eine reale geladen Waffe wäre.
64. Mit dem Lauf
ist immer in eine sichere Richtung zu zeigen.
65. Bevor man den
ASG-Markierer an eine andere Person übergibt, muss sichergestellt sein, dass er
entladen und gesichert ist.
66. Wenn man
einen ASG-Markierer von einer anderen Person erhält, muss man sich vergewissern,
dass er entladen und gesichert ist.
Regelverstöße und Konsequenzen
67. Erkennt ein
Spieler einen schwerwiegenden oder andauernden Regelverstoß bei einem
Mitspieler, ist dies dem Spielleiter zu melden. (Handelt es sich jedoch um eine
Lappalie oder ein Versehen des fraglichen Spielers, so sollte von einer Meldung
abgesehen werden, um den Spielfluss nicht zu unterbrechen und es sollte
einvernehmlich eine Lösung gefunden werden)
68. Im Falle
eines Regelverstoßes entscheidet der Spielleiter über die Art der Konsequenz
69. Erlaubte
Formen der Konsequenz sind Zeitstrafen (während dessen sich der Spieler in der
Safetyzone/Spawnzone aufhalten muss und nicht am Spiel teilnehmen darf) und
Ausschluss aus dem aktuellen Spiel. Die Dauer der Strafen unterliegt dem
Spielleiterentscheid.
70. In besonders
schweren Fällen ist der Spielleiter berechtigt, die Waffen des fraglichen
Spielers zu konfiszieren. Diese sind spätestens am Ende des Tages zurückzugeben!
Außerdem muss der Spielleiter die Waffen in dem Fall sicher aufbewahren und darf
sie unter keinen Umständen selbst verwenden oder weitergeben. Er hat mit ihnen
sorgsam und gewissenhaft umzugehen.
71. Jegliche Art
von physischer oder psychischer Bestrafung (z.B. ein Schuss auf eine
schmerzhafte Stelle am Körper des fraglichen Spielers) ist strengstens verboten.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne
Regeln dieses Regelwerks unwirksam oder undurchführbar sein oder nach
Bekanntgabe unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit
des gesamtem Regelwerkes im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen
oder undurchführbaren Regel soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung
treten, deren Wirkungen der inhaltlichen Zielsetzung am nächsten kommen, alle
Spieler mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Regel verfolgt haben. Die
vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich das
Regelwerk als lückenhaft erweist.
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